Ein bereits gültiger Gesetzentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium fordert schon seit 2022 die elektronische Erfassung von Arbeitszeiten. Die Regulierung soll allerdings noch in der Entwurfsphase sein und könnte einen langen Weg vor sich haben.
Unternehmen sollen verpflichtet werden, die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten systematisch und elektronisch am selben Tag zu erfassen. Kleinbetriebe und tarifvertraglich geregelte Unternehmen könnten jedoch von Ausnahmeregelungen profitieren.
Das Wichtigste in Kürze:
- Elektronische Arbeitszeiterfassung am selben Tag gefordert
- Kleinbetriebe und tarifvertragliche Unternehmen könnten von Ausnahmen profitieren
- Entwurf reagiert auf EuGH und Bundesarbeitsgerichtsurteile
- Arbeitsminister Heil verspricht praxistaugliche Lösungen
Elektronische Erfassung am selben Tag
Laut dem Gesetzentwurf, der dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt, sollen Unternehmen verpflichtet werden, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit ihrer Beschäftigten elektronisch und in der Regel noch am selben Tag aufzuzeichnen. Arbeitgeber sind für die Erfassung verantwortlich, aber auch Arbeitnehmer oder Dritte, wie Vorgesetzte, können die Zeiten notieren. Beschäftigte sollen zudem auf Verlangen über ihre aufgezeichnete Arbeitszeit informiert werden.
Ausnahmeregelungen für Kleinbetriebe und Tarifpartner
Der Entwurf sieht auch eine Reihe von Ausnahmen vor. So müssen Kleinbetriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern nicht elektronisch aufzeichnen. Tarifpartner größerer Unternehmen können sich ebenfalls darauf verständigen, eine händische Aufzeichnung in Papierform zuzulassen. Die Zeiterfassung kann auf Grundlage einer solchen Tarifvereinbarung sogar ganz entfallen, beispielsweise wenn die Arbeitszeit nicht im Voraus festgelegt wird oder von den Arbeitnehmern selbst.
Reaktion auf EuGH und Bundesarbeitsgerichtsurteile
Der Gesetzentwurf ist eine Reaktion auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesarbeitsgerichts (BAG), die eine Erfassung der Arbeitszeiten gefordert hatten. Arbeitsminister Hubertus Heil hatte nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts angekündigt, eine Gesetzesreform vorzulegen und praxistaugliche Lösungen zu suchen. Mit dem Entwurf möchte der Gesetzgeber bestehende Unsicherheiten klären.
Arbeitgeberverbände warnen vor Bürokratie
Arbeitsmarktexperten schätzen, dass 2021 etwa die Hälfte aller Überstunden nicht vergütet wurde. Die Arbeitgeberverbände hatten das Urteil des Bundesarbeitsgerichts als „überstürzt und nicht durchdacht“ kritisiert und vor zu viel Bürokratie gewarnt.